Anfragen zu Planungsrelevante Arten durch Planungsbüros

Datteln, Nov. 2023

In der letzten Zeit häufen sich Anfragen im Rahmen der ASPI und ASPII von Planungsbüros an die Ortsgruppen der nach §63 BNatSchG anerkannten Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen.

Im Kreis Recklinghausen haben wir, als nach §63 BNatSchG anerkannte Naturschutzverbände (NABU, BUND, LNU), eine gemeinsame „Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen“. Diese AG erarbeitet gemeinsam die Stellungnahmen zu Planverfahren.

Diese Arbeitsgemeinschaft arbeitet eng mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen zusammen. Alle planungsrelevanten Anfragen und Verfahren werden dort erfasst, katalogisiert und weitergeleitet.

Um ein geordnetes Verfahren und eine Weiterbegleitung der Planprojekte zu ermöglichen, bitten wir die Planungsbüros Anfragen zu planungsrelevante Arten an das Landesbüro der Naturschutzverbände zu senden. Nach der dortigen Erfassung und Vergabe eines Aktenzeichens, können wir als anerkannte Naturschutzverbände gegebenenfalls Informationen weitergeben.

Adresse:

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Ripshorster Straße 306

46117 Oberhausen

E-Mail: info(at)lb-naturschutz-nrw.de

Internet: www.lb-naturschutz-nrw.de

 

Alle außerhalb dieses Weges gemachten Aussagen und Angaben zu planungsrelevanten Artengelten nicht als offizielle Angaben der Naturschutzverbände im Kreis Recklinghausen und können in der Form nicht genutzt werden.

Wir bitten um Beachtung.